Wichtige Steueränderungen ab 01.01.2011
Wichtige Steueränderungen ab 01.01.2011
Einführung einer neuen Steuerbefreiungsvorschrift für ehrenamtlich tätige rechtliche Betreuer, Vormünder und Pfleger (§ 3 Nr. 26a, § 3 Nr. 26b - neu - EStG).
Neuregelung der Abzugsbeschränkung für Arbeitszimmer. Künftig können bis zu 1.250 Euro geltend gemacht werden, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Gilt ab VZ 2007.
AfA-Bemessungsgrundlage bei Einlage mit dem Teilwert (§ 7 I Satz 5 EStG).
Streichung des Sonderausgabenabzugs für die im Rahmen der Abgeltungsteuer erhobenen Kirchsteuer (§ 10 I Nr. 4 EStG
Verlustfeststellungsbescheid bei nachträglich erklärten Verlusten (§ 10d IV S.4, 5 EStG).
Verankerung der Theorie der finalen Betriebsaufgabe im Gesetz (§ 16 IIIa, § 36 V - neu -).
Erstattungszinsen, die das Finanzamt an Steuerpflichtige zahlt sind steuerpflichtig. Nachzahlungszinsen, die Steuerpflichtige an das Finanzamt zahlen müssen, können weiterhin nicht steuerlich geltend gemacht werden (§ 20 I Nr.7 S. 2 EStG).
Nichtsteuerbarkeit von Veräußerungsgeschäften bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs (§ 23 I Nr.2 EStG).
Verlustverrechnung bei privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 III S.9, 10 EStG). Es wird gesetzlich klargestellt, dass die Verluste aus Grundstücksverkäufen und Veräußerungen von anderen Wirtschaftsgütern, die keine Wertpapiere sind, die ab dem 1.1.2009 entstanden sind, keine Altverluste darstellen und somit nicht mit Gewinnen aus § 20 Abs. 2 EStG verrechnet werden können. Die Änderung ist in allen offenen Veranlagungsfällen anzuwenden.
Abgeltungsteuer bei einer vGA (§ 32d II Nr.4 neu EStG).
Außerordentliche Einkünfte - Bemessung des ermäßigten Steuersatzes (§ 34 III S.2 EStG)
Abgeltungsteuer - Steuerpflicht von Stückzinsen (§ 52a X S.7 EStG)
Steuervereinfachungsgesetz 2011
Wesentliche Regelungen des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 (Bundestagsbeschluss am 09.06.2011) :
Anhebung des AN-Pauschbetrags von 920 Euro auf 1.000 Euro § 9a EStG
Verzicht auf persönliche Anspruchsvoraussetzungen bei Kinderbetreuungskosten § 9c EStG
Wegfall der Einkünftegrenze für volljährige Kinder beim Familienleistungsausgleich § 32 EStG
Vereinfachung der Entfernungspauschale § 9 II S.2 EStG
Reduzierung der Veranlagungsarten §§ 25, 26a EStG
Erfassung der Erstattungen von Sonderausgaben im Jahr des Zuflusses § 10 EStG
Vereinheitlichung der Grenzen bei verbilligter Wohnraumüberlassung und kein Erfordernis einer Totalüberschussprognose § 21 EStG
Betriebsfortführungsfiktion bei Betriebsverpachtung und -unterbrechung § 16 EStG
Abgabe von Einkommensteuererklärungen für zwei Jahre möglich § 25a EStG
Das Gesetz soll voraussichtlich im Sommer verabschiedet werden und am 1.1.2012 in Kraft treten.
Quelle BMF: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_32880/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/Aktuelle__Gesetze/Gesetzentwuerfe__Arbeitsfassungen/Steuervereinfachungsgesetz__anl,templateId=raw,property=publicationFile.pdf