Anleitung zum Schreiben einer Steuerrechtsklausur (Passwort im Kurs)


Wichtige Steueränderungen ab 01.01.2011

Wichtige Steueränderungen ab 01.01.2011

Einführung einer neuen Steuerbefreiungsvorschrift für ehrenamtlich tätige rechtliche Betreuer, Vormünder und Pfleger (§ 3 Nr. 26a, § 3 Nr. 26b - neu - EStG).

Neuregelung der Abzugsbeschränkung für Arbeitszimmer. Künftig können bis zu 1.250 Euro geltend gemacht werden, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Gilt ab VZ 2007.

AfA-Bemessungsgrundlage bei Einlage mit dem Teilwert (§ 7 I Satz 5 EStG).

Streichung des Sonderausgabenabzugs für die im Rahmen der Abgeltungsteuer erhobenen Kirchsteuer (§ 10 I Nr. 4 EStG

Verlustfeststellungsbescheid bei nachträglich erklärten Verlusten (§ 10d IV S.4, 5 EStG).

Verankerung der Theorie der finalen Betriebsaufgabe im Gesetz (§ 16 IIIa, § 36 V - neu -).

Erstattungszinsen, die das Finanzamt an Steuerpflichtige zahlt sind steuerpflichtig. Nachzahlungszinsen, die Steuerpflichtige an das Finanzamt zahlen müssen, können weiterhin nicht steuerlich geltend gemacht werden (§ 20 I Nr.7 S. 2 EStG).

Nichtsteuerbarkeit von Veräußerungsgeschäften bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs (§ 23 I Nr.2 EStG).

Verlustverrechnung bei privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 III S.9, 10 EStG). Es wird gesetzlich klargestellt, dass die Verluste aus Grundstücksverkäufen und Veräußerungen von anderen Wirtschaftsgütern, die keine Wertpapiere sind, die ab dem 1.1.2009 entstanden sind, keine Altverluste darstellen und somit nicht mit Gewinnen aus § 20 Abs. 2 EStG verrechnet werden können. Die Änderung ist in allen offenen Veranlagungsfällen anzuwenden.

Abgeltungsteuer bei einer vGA (§ 32d II Nr.4 neu EStG).

Außerordentliche Einkünfte - Bemessung des ermäßigten Steuersatzes (§ 34 III S.2 EStG)

Abgeltungsteuer - Steuerpflicht von Stückzinsen (§ 52a X S.7 EStG)


Steuervereinfachungsgesetz 2011

Wesentliche Regelungen des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 (Bundestagsbeschluss am 09.06.2011) :

Anhebung des AN-Pauschbetrags von 920 Euro auf 1.000 Euro § 9a EStG

Verzicht auf persönliche Anspruchsvoraussetzungen bei Kinderbetreuungskosten § 9c EStG

Wegfall der Einkünftegrenze für volljährige Kinder beim Familienleistungsausgleich § 32 EStG

Vereinfachung der Entfernungspauschale § 9 II S.2 EStG

Reduzierung der Veranlagungsarten §§ 25, 26a EStG

Erfassung der Erstattungen von Sonderausgaben im Jahr des Zuflusses § 10 EStG

Vereinheitlichung der Grenzen bei verbilligter Wohnraumüberlassung und kein Erfordernis einer Totalüberschussprognose § 21 EStG

Betriebsfortführungsfiktion bei Betriebsverpachtung und -unterbrechung § 16 EStG


Jahressteuergesetz 2013

Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013

Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013Aktueller Stand und Kurzinformation (Quelle: NWB Reformradar)
http://www2.nwb.de/portal/content/ir/beitraege/beitrag_1279730.aspx

06.03.2012: BMF veröffentlicht Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013

Das BMF hat am 6.3.2012 einen Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2013 veröffentlicht.

Mit dem Jahressteuergesetz 2013 soll das Steuerrecht an das EU-Recht sowie die Rechtsprechung der Europäischen Union und an internationale Entwicklungen (OECD) angepasst werden. Ferner sieht das Gesetz weitere Anpassungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts vor. Weitere Maßnahmen greifen Empfehlungen des Bundesrechnungshofes auf, dienen der Sicherung des Steueraufkommens oder der Verfahrensvereinfachung im Besteuerungsverfahren.

Im Einzelnen sind u.a. folgende Regelungen vorgesehen:

Schaffung eines EU-Amtshilfegesetzes
Mit dem EU-Amtshilfegesetz wird die "Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15.2.2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG" (Amtshilferichtlinie) in deutsches Recht umgesetzt. Die Amtshilferichtlinie ersetzt die Richtlinie 77/799/EWG des Rates vom 19. Dezember 1977 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern (EG-Amtshilfe-Richtlinie). Gleichzeitig tritt das damit überholte EG-Amtshilfe-Gesetz (EGAHiG) außer Kraft.

Änderung von Steuergesetzen
Mit den Änderungen des § 43b EStG, der Anlage 2 zum EStG, des § 8b Abs. 9 und § 34 Abs. 7 KStG sowie des § 9 Nummer 4 GewStG wird die Regelung zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung von Dividendenzahlungen und anderen Gewinnausschüttungen von Tochtergesellschaften an ihre Muttergesellschaften an die Neufassung der Richtlinie 2011/96/EU des Rates vom 30. November 2011 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (sog. Mutter-Tochter-Richtlinie) angepasst.

Im Umsatzsteuergesetz wird durch die Änderung des § 3a Abs. 3 UStG Artikel 4 der Richtlinie 2008/8/EG des Rates vom 12. Februar 2008 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG bezüglich des Ortes der Dienstleistung fristgerecht umgesetzt. Zugleich wird durch Änderungen der §§ 14 und 14a UStG die Richtlinie 2010/45/EU des Rates vom 13. Juli 2010 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Rechnungsstellungsvorschriften (sog. Rechnungsstellungsrichtlinie) umgesetzt.

Als eine Maßnahme zur Umsetzung des Regierungsprogramms Elektromobilität wird in das Einkommensteuergesetz eine Regelung zum Nachteilsausgleich für die private Nutzung von betrieblichen Elektrofahrzeugen aufgenommen. Hierzu werden aus dem Listenpreis als Bemessungsgrundlage für die 1%-Regel die Kosten für die Batterie (Akkumulator) herausgerechnet. So wird die Besteuerung der privaten Nutzung eines Elektrokraftfahrzeugs mit der eines Kraftfahrzeugs mit Verbrennungsmotor gleichgestellt. Ebenfalls sind im Rahmen der AfA die auf die Anschaffung der Batterie entfallenden Kosten bei der Ermittlung der Gesamtkosten auszuscheiden, d.h. die AfA sind entsprechend zu mindern oder ein zusätzlich gezahltes Entgelt für den Akkumulator ist von den Gesamtkosten abzuziehen.

Eine Verfahrensvereinfachung für den Arbeitnehmer wie für die Finanzverwaltung bedeutet die Antragsmöglichkeit für den Arbeitnehmer, die Geltungsdauer eines im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigenden Freibetrags künftig auf zwei Kalenderjahre zu verlängern. Damit braucht der Arbeitnehmer den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung beim Finanzamt nicht mehr jährlich zu stellen.

Modernisierung und Vereinfachung des Verfahrens der Anmeldung der Feuerschutzsteuer durch die Option, diese künftig elektronisch abzugeben.

Um den international anerkannten Fremdvergleichsgrundsatz (OECD-Standard) uneingeschränkt auf internationale Betriebsstättenfälle anwenden zu können, ist die Schaffung einer innerstaatlichen Rechtsgrundlage in § 1 AStG notwenig. Außerdem wird diese Vorschrift zur Vermeidung von rechtlichen Risiken hinsichtlich ihrer Wirksamkeit für Sachverhalte unter Beteiligung von Personengesellschaften oder Mitunternehmerschaften ergänzt.

Außerdem erfolgen diverse Maßnahmen mit überwiegend technischem Charakter zur Anpassung an Änderungen anderer Vorschriften (Folgeänderungen) und weitere redaktionelle Maßnahmen. Dies betrifft beispielsweise

redaktionelle Anpassungen der Steuergesetze an den Vertrag von Lissabon,
Folgeanpassungen an die Abschaffung der Wehrpflicht,
die Anpassung weiterer steuerlicher Vorschriften beim Kapitalertragsteuerabzug sowie
Detailregelungen zur elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung und Folgeänderungen im Fünften Vermögensbildungsgesetz.

http://www2.nwb.de/portal/content/ir/beitraege/beitrag_1279730.aspx


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